Hans Schreckling GmbH

Reparaturbedingungen

Um Missverständnissen bei Reparaturaufträgen von Elektrowerkzeugen zu vermeiden sei auf Folgendes hingewiesen:   

  • Die defekte Maschine wird von uns überprüft, in der Regel wird sie dazu zerlegt 
  • Der Kunde erhält einen ausführlichen Kostenvoranschlag 
  • Der Kunde entscheidet ob die Maschine repariert, verschrottet oder unrepariert zurück geht
  • Geht die Maschine unrepariert zurück, erfolgt dies in demontiertem Zustand. Soll die Maschine wieder zusammengebaut werden, muss der Kunde die anfallenden Montagekosten tragen. Aus Sicherheitsgründen wird das Kabel entfernt, damit die Maschine nicht in Betrieb gesetzt werden kann. Akku-Maschinen gehen generell zerlegt zurück
  • Erfolgt auf einen Kostenvoranschlag länger als 3 Monate keine Rückmeldung, gehen wir davon aus, dass die Maschine entsorgt werden kann. Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf das Altteil    


Mit der Abgabe einer Maschine zur Reparatur erkennt der Kunde obige Bedingungen an.